Informationen zum Einbau von Schraub-Pfahl-Fundamenten
Die Kriterien gelten für SPF Schraubpfahlfundamente der DFG Deutsche Fundamentbau GmbH aus feuerverzinktem Stahl zur standsicheren Aufstellung von Bauteilen und zur Aufnahme von Lasten zur Ableitung in den Baugrund. Diese Kriterien dienen als Richtlinie für eine fachgerechte und qualifizierte Ausführung.
Vor Einbau der Schraubpfahlfundamente ist eine Bemessung und Berechnung, abgestimmt auf die vorhandenen Belastungen und jeweiligen Bodenverhältnisse, vorzunehmen. Zur Vorauswahl / Empfehlung der Schraubpfahlfundamente steht eine Vordimensionierungstabelle zur Verfügung. Grundlage der endgültigen Fundamentbemessung sind Belastungsversuche vor Ort in Anlehnung an die DIN EN 1537 und DIN EN 4125.
Die Bemessung und der Einbau der SPF erfolgt nach EUROCODE 7 sowie den nationalen Normen und Empfehlungen DIN EN 1997-1/2, DIN EN 4020:2010-12, und in Anlehnung an die EA - Pfähle unter Zugrundelegung der Regelungen des EC7 und der DIN 1054. Somit ist gewährleistet, dass unter Zugrundelegung der beim Einbringen dokumentierten Drehmomente eine ausreichende Tragfähigkeit der Fundamente vorliegt.
- Die Berechnung der maximalen Gebrauchslast aus den Bruchlasten bzw. den charakteristischen Bruchlasten, indem man die jeweilige Bruchlast durch einen Sicherheitsbeiwert dividiert. Bruchlasten, d. h. jene Lasten, die entweder zu einem Bruch oder zum Herausziehen des Schraubpfahlfundaments führen. Ihr Mittelwert ergibt sich aus Einzelversuchen am Baustoff. Zulässige Lasten sind Gebrauchslasten, die bereits einen entsprechenden Sicherheitsbeiwert beinhalten. Diese gelten nur, wenn die Herstellerangaben eingehalten werden.
- Bemessung der inneren Tragfähigkeit, basierend auf ein zutreffendes statisches Berechnungsmodell, unter Berücksichtigung der DIN EN 1997-1 Eurocode 7 und DIN 1055-2:2010-11.
- Bemessung der äußeren Tragfähigkeit der SPF Schraubpfahlfundamente gemäß DIN 18800 nach Belastungsversuchen, durchgeführt in Anlehnung an die DIN EN 1537, DIN 4125 und DIN 1054:2010-12.
- Die Nutzungsdauer bzw. Standzeit der auf Schraubpfahlfundamenten zu errichtenden Bauten bzw. Bauwerke.
- Zur Beurteilung des Baugrundes und der örtlichen Einbaubedingungen sind entsprechende Baugrunduntersuchungen nach DIN EN ISO 14688-2:2011-06 zu erbringen und ein Baugrundgutachten vorzulegen.
Mit den speziell für den Einbau der SPF entwickelten HF-Einbaumaschinen und den Akku betriebenen Transport- und Trägermaschinen, dem E-Worker, kann der Einbau umweltfreundlich und klimaschonend selbst im nur schwer zugänglichen Bauumfeld und im schwierigen Gelände problemlos erfolgen.
Der Einbau von SPF Schraubpfahlfundamente in einen tragfähigen Baugrund erfolgt grundsätzlich mittels Eindrehgerät, ausgelegt mit entsprechender Leistungskapazität. Mit einem Drehantrieb mit gleichzeitigem Anpressdruck wird das Schraubpfahlfundament erschütterungsfrei in den Boden geschraubt. Beim Einbau kommt es durch den Einschraubvorgang zur seitlichen Verdrängung und Verdichtung des Bodens.
- Zum punktgenauen und senkrechten Eindrehen ist ein Vorbohren mittels einer Schlagbohrmaschine oder eines Bohrhammers mit einem Durchmesser von ca. 40 mm und einer Länge der Einbautiefe zu empfehlen.
- Für eine optimale Eindrehschmierung kann Wasser in das Bohrloch gegeben werden.
- Bei Böden, bei denen ein Einbau durch Verdrängung nicht möglich ist, besteht je nach Bodenverhältnissen die Möglichkeit, durch geeignete Bohrverfahren Material in Größe des Kerndurchmessers des Fundaments ganz oder teilweise zu entnehmen. Beim Eindrehen eines Schraubpfahlfundaments wird ein Drehmoment erzeugt, sprich Eindrehmoment. Das beim Einbau aufgebrachte Drehmoment dient dem Vortrieb des Schraubfundaments in Achsrichtung. Im Rahmen der Qualitätssicherung können die Herstellparameter automatisch erfasst und dokumentiert werden. Der qualitätsgesicherte Einbau der SPF Schraubpfahlfundamente erfolgt nach DIN EN 12699:2015 Pfahlbaunorm für Verdrängungspfähle.
- Grundsätzlich sind beim Einbau die speziellen Hinweise in der Betriebsanleitung des Eindrehgerätes besonders zu beachten. Es sind die fundamentspezifischen Anforderungen zu berücksichtigen und der Einbau nach dem gültigen Stand der Technik auszuführen.
Ohne Erdbewegungen, ohne Beton und umweltschonend werden die Schraubpfahlfundamente auch für hohe Lastaufnahmen eingebaut. Besonders bei Fundamentierungen im sensiblen Bauumfeld, im Vegetationsbereich, zwischen Bäumen im Wurzelbereich ist kein Baggereinsatz bzw. Erdaushub erforderlich. Das SPF-V-System mit modular verlängerbaren Fundamenten ermöglicht auch bei schlecht tragfähigen Böden die Gründungen in allen Bodenklassen sowie den erforderlichen Höhenausgleich zur Geländetopografie. Das Gelände/Bauplatz bleibt im ursprünglichen Zustand erhalten, ohne Eingriff in Boden und Natur werden im Trockenbau die Fundamente z.B. mit Elektromaschinen erschütterungsfrei und lautlos (kein Hämmern oder Vibrieren) eingedreht und können sofort nach dem Einbau belastet werden.
Das Schraub-Pfahl-Fundament ist optimal für die Gründung von Verkehrsschildern oder Straßenlaternen geeignet.
Die zu kennzeichnenden Einbaupunkte für die Schraubfundamente müssen auf mögliche Hindernisse wie Erdleitungen und unterirdische Bauwerke geprüft werden. Hierzu ist ein Sicherheitsradius erforderlich. Die Vorlage und Prüfung von Bestands- und Leitungsplänen ist zwingend notwendig. Zur optimalen Vorbereitung der Baumaßnahme ist die Prüfung von Kabel- und Leitungsplänen sowie die Nutzung von handelsüblichen Kabelsuchgeräten unbedingt zu empfehlen. Die Fundamenteinbaupunkte müssen durch den AG punktgenau markiert werden. Der AG hat die von ihm freigegebenen Einbaupunkte auf unterirdische Bauten und Leitungen geprüft. Der AG bestätigt der für den Einbau der Fundamente beauftragten Firma die Freigabe der geprüften Einbaupunkte schriftlich. Für die Fundamenteinbaumaschinen sind die Einbaupunkte und das erforderliche Umfeld für die Montage ausreichend frei zugänglich zu halten. Nachträglich, nach erstelltem Bodengutachten durchgeführte Veränderungen am Baugrund, wie Erdarbeiten, Aufschüttungen, Umschichtungen, etc., können eine erneute Untersuchung erfordern.
Bei naturbedingten Veränderungen des Erdbodens, wie Erdsenkung, Erdrutsch, Überschwemmungen, Erdbeben u. a., ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Haftung für Schäden aufgrund mangelnder oder fehlerhafter statischer Berechnungen ist ausgeschlossen.
Bei sumpfigen Böden, erhöhten Grundwasserständen oder schlecht tragfähigen Böden bietet das modulare und verlängerbare Fundamentbausystem wesentliche Vorteile, zum Beispiel können in Moorböden mit Tiefengründungen bis zu 14 Meter die erforderlichen Lastaufnahmen nachgewiesen werden.
Bei Überbeanspruchung, falscher Montage oder einem nicht ausreichend tragfähigen Untergrund kann es zum Herausziehen des Schraubpfahlfundaments, zum Stahlbruch bzw. Materialversagen am Fundament bzw. zur Baugrundsetzung kommen.
SPF Schraubpfahlfundamente und Zubehörteile, wie Befestigungs- und Verbindungsmittel, sind gegen Korrosion durch eine Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461 geschützt. Abhängig von den Bodeneigenschaften ist durch Bodenanalysen Aggressivität gegenüber feuerverzinkten Stählen nach DIN 50929 festzustellen. Die korrosive Beanspruchung ist ausschlaggebend für die Lebensdauer der Schraubpfahlfundamente bzw. erforderliche Korrosionsschutzmaßnahmen. Im Fall von erforderlichen Bohrungen in den Kopfplatten der Schraubpfahlfundamente, die auf der Baustelle ausgeführt werden, sind diese nachträglich mit einer Beschichtung auf Zinkstaubbasis zu behandeln. Für den Anschlussbereich zum Schraubpfahlfundament sind anwendungsbedingt zugelassene Beschichtungen zu empfehlen.