dfg-wave

Solaranlagen auf Parkplatzflächen

Förderung von Solaranlagen auf Parkplatzflächen zur Erzeugung erneuerbarer Energie:

Im EEG § 39n werden erstmals Gebote für besondere Solaranlagen berücksichtigt. Darunter fallen Solaranlagen auf Parkplatzflächen, die Ausschreibungen beginnen zum 01.10.2021 für die Förderung von öffentlichen und nicht öffentlichen Parkplätzen. Gebotstermin ist der 01.04.2022.

Um während der Installation der Solaranlagen ein möglichst uneingeschränktes Parken zu ermöglichen sollte der dazu erforderliche Fundamentbau nachhaltig und umweltschonend mit Schraubpfahlfundamente erfolgen.  

Sie haben Interesse oder Fragen?